Die Veränderung der Eltern-Kind-Beziehung

Der Begriff der “Familie” scheint allgegenwärtig zu sein, da jede/jeder eine Familie hat. Doch
haben sich dieser Begriff und das traditionelle Familienbild stetig im Verlaufe der Zeit
verändert. So ist es auch in den letzten Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen zu einem
Wandel gekommen. Die Bedeutung der Ehe sowie auch die traditionelle Familienordnung
wurde etwas gelockert, da der Begriff der Individualisierung im Vordergrund stand (Rösler,
2015, S. 62-64). Auch Peuckert (2008, S. 16) erwähnt einen Bedeutungsverlust von Ehe und
Familie durch eine zunehmende Pluralisierung und Individualisierung. Ein Leben neben der
Familie war beinahe undenkbar. Obwohl sich die Familie zu einem Gegenpol der
industrialisierten Arbeitswelt entwickelte, ist noch heute die Familie die primäre Begleitung
und Unterstützung eines Kindes (Peuckert, 2008, S. 77/78). Die Familie wurde nun nicht
mehr als institutionelles Konstrukt angesehen, wodurch es eine Zunahme an
Wahlmöglichkeiten, wie Familie gestaltet werden kann, gab (Rösler, 2015, S. 62-64). Früher
wurde das Familienleben von ökonomischen Gründen bestimmt, wobei heute die
emotionalen Werte eine wichtige Rolle spielen (Peuckert, 2008, S. 17)
. Auch der Bundesrat
(2015, S. 7) beschreibt in einem Bericht zur Modernisierung des Familienrechts, dass es seit
1945 einen ökonomischen Aufschwung gab, wodurch sich das Familienbild verändert hat.
Weiterhin erwähnt der Bundesrat als Beweis die heutige Selbstverständlichkeit von
Zweitehen, die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren oder das Familienmodell
der Patchworkfamilie (S. 7).
Neben dem gesellschaftlichen Wertewandel gab es eine Veränderung der Eltern-Kind-
Beziehung, da das Kind nicht mehr als Existenzsicherung im Alter angesehen wird. Nun
verbinden Eltern zu ihren Kindern einen psychologisch-emotionalen Wert. Durch diese
Wertzuschreibung der Kinder veränderten sich familienrechtliche Regelungen wie das
Kindesschutzgesetz. Neben der Beziehung hat sich auch die Erziehung gewandelt, sowie
die Rollen von Mutter und Vater. Die Beziehung zwischen Eltern und Kind hat sich also
intensiviert und Familien sind kleiner geworden, wodurch sich die Sozialisationsbedingungen
verändert haben (Rösler, 2015, S. 62-64).
Dem Begriff der Familie wird heute eine hohe emotionale Bedeutung zugeschrieben. Diese Veränderung hatte Auswirkungen  auf die Gesetze im Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Was ist Familie? 

Es gibt in der Literatur nicht die Definition von Familie. Stein spricht von einer Differenzierung
zwischen einer traditionellen und einer modernen Familiendefinition (2013, S. 17). Das Wort
Familie, lateinisch familia, bedeutet so viel wie Hausstand. Darunter versteht man alle
Personen, welche im selben Haus leben, worunter auch Bedienstete gezählt wurden. Früher
verstand man Familie unter der traditionellen Definition, welche Mutter, Vater und Kind(er)
voraussetzt und Mann und Frau klare Rollen vorschreibt. Heute gibt es modernere
Definitionen von Familien, wobei Werte wie Solidarität berücksichtigt werden (S. 18).
Ausserdem herrschen in heutigen Familien eine hohe und meist selbstverständliche
Verbindlichkeit und Kontinuität (Bendel, 2015, S. 72). Je nach disziplinarischer Betrachtung
(Recht, Soziologie, Psychologie…) wird der Begriff der Familie anders definiert. Manchmal
steht die Beziehung zwischen Partnern, die Anwesenheit von Kindern oder ein gemeinsamer
Haushalt im Vordergrund (S. 69). Auch Rösler hat bemerkt, dass in vielen Definitionen die
Elternpartnerschaft und Kinder als wichtige Aspekte gelten (2015, S. 61).
Eine mögliche Definition lautet: “Familie ist eine Lebensform, die mindestens ein Kind und
einen Elternteil umfasst und einen dauerhaften und im Innern durch Solidarität und
persönliche Verbundenheit charakterisierten Zusammenhang aufweist” (Peuckert, 2007, S.
36). Auf struktureller Ebene müssen also mindestens zwei Personen und auf funktionaler
Ebene Intimität, Dauerhaftigkeit und Emotionalität vorhanden sein (Stein, 2013, S. 18).
Bendel beschreibt die Familie als “...ein auf Dauer angelegtes soziale Gebilde (Institution),
dass auf persönliche Nähe (Intimität), affektive Bindung (Emotionalität) und wechselseitiger
Verpflichtung beruht (Solidarität), für die (moderne) Gesellschaft Funktionen der
Reproduktion, Regeneration und Integration erfüllt, sowie durch Elternschaft
(Generationenbeziehungen) und Partnerschaft (Geschlechterverhältnisse) geprägt ist”
(Bendel, 2015, S. 75).

Entwicklung von Familie ab 1950
Schon seit jeher sind Ehe und Familie gesellschaftlich weit verbreitete Institutionen, die
jedoch in den verschiedensten Formen auftreten und dabei eine zentrale Rolle bei der
Entwicklung menschlicher Gesellschaften spielen (Hill & Kopp, 2006, S. 24). Denn die
Familie erfüllt die biologische und soziale Reproduktionsfunktion sowie die Sozialisationsund
die Statuszuweisungsfunktion (Burkart, 2008, S. 139).
Da wir uns in dieser Arbeit auf die Entwicklungen der Familie ab Mitte des 20. Jahrhunderts
fokussieren, möchten wir in diesem Abschnitt auf die in diesem Zeitraum dominierende
Familienform eingehen: die bürgerliche Familie.
Ab dem 19. Jahrhundert galt durch die zunehmende Industrialisierung für immer mehr
Menschen die Trennung zwischen dem Wohn- und Erwerbsarbeitsbereich. Aber auch in
dieser Zeit war es nur Müttern im gehobenen Bürgertum möglich nicht erwerbstätig zu sein
und sich damit auf den familialen Innenbereich konzentrieren zu können, was das
bürgerliche Familienideal postulierte (Krüger, Holger & Schierbaum, 2013, S. 27). Dass dann
genau dieses bürgerliche Familienideal zum Familienleitbild aller sozialen Schichten wurde,
ist letztlich auch auf die im 19. Jahrhundert vehement vertretene Forderung der Bevölkerung
nach Gleichheit und Gerechtigkeit für alle zurückzuführen. Denn für die Gesellschaft sind
Familienleitbilder mit der Hoffnung verknüpft, diese verwirklichen zu können. Sie sind also
Orientierungshilfen für die gesamte Lebensgestaltung. “Sie treten den Menschen zunächst
als äusserliche vorgegebene, gleichsam überhistorische Regeln, Normen, Werte gegenüber
(...). Ihr Ziel ist die Steuerung des individuellen wie kollektiven Handelns in einer
Gesellschaft” (Krüger et al., 2013, S. 28).
Doch auch wenn das Bürgerliche Ehe- und Familienideal bereits im 19. Jahrhundert
vorhanden war, so fand es erst in allen seinen Dimensionen Ende der 1950er bis Mitte der
1970er Jahren Realität mit den “Golden Ages of Marriages”. In jener Zeit war die
Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern am niedrigsten (Krüger et al., 2013, S. 29). Es war
kulturell beinahe selbstverständlich in einer Haushaltsgemeinschaft in Form einer modernen
Kleinfamilie zu leben (Peuckert, 2008, S. 17).
Dies hat sich bereits Mitte der 60er Jahren geändert. Ein Auslöser dafür war die
Studentinnen/Studenten- und Frauenbewegung, welche sich für die Chancen auf Bildung
und qualifizierte Berufsarbeit für Frauen stark machten. Besonders die staatliche
Bildungspolitik unterstütze das Interesse der Frauen erwerbstätig zu sein, was dazu führte,
dass Frauen selbstständiger wurden. Diese Selbstständigkeit der Frau entstand durch die
Erkenntnis, dass Mütter nur für einen kurzen Abschnitt ihres Lebens für ihre Kinder sorgen
müssen. Es gab 1976 durch eine Änderung des Familien- und Eherechts eine Auflösung,
dass Frauen für den Haushalt verantwortlich sind und der Zugang zur Erwerbstätigkeit für
Frauen wurde durch Änderungen im Scheidungsrecht verstärkt. Durch die Erfindung der Pille
als Verhütungsmittel, konnte die Frau die Familienplanung beeinflussen und somit
selbstbestimmter Leben. (Peuckert, 2008, S. 229/230).
Auch wenn das Bürgerliche Familienideal einerseits weiterhin Anerkennung findet, so erweist
es sich andererseits in anderen Dimensionen, vor allem was die Beschränkung der Frau auf
die innerfamiliale Arbeitsteilung betrifft, nicht mehr als Orientierungshilfe. In jeder
Gesellschaft dürfen Mutter- und Vaterschaft jedoch nicht statisch gesehen werden. Sie
verändern sich laufend in Bezug auf die Rollenerwartungen und das eigene
Selbstverständnis sowie die eigenen Selbstansprüche und die allgemeinen
Lebensverhältnisse (Krüger et al., 2013, S. 32).
In diesem Zusammenhang steht auch die Tatsache, dass das bürgerliche Familienideal das
moderne Phänomen der nachelterlichen Familienphase (das ist die Lebenszeit nach dem
Ausscheiden des jüngsten Kindes aus dem elterlichen Haushalt) überhaupt nicht zu erfassen
vermag (Krüger et al., 2013, S. 32). Diese Phase ist deutlich ausgeprägter als früher.
Gemäss Nave-Herz (2009, S. 26) ist die nachelterliche Lebensphase heute die längste im
Lebenslauf der Eltern.
Wie bereits erwähnt hat sich die bürgerliche Familie als dominante Familienform
durchgesetzt. Auch wenn diese nicht immer und überall praktiziert wird, so gilt sie doch als
normatives Modell. Gemäss Krüger, Holder und Schierbaum (2013, S. 65) avancierte sie
sich sowohl im öffentlichen als auch wissenschaftlichen Diskurs zum Leitbild “moderner”
Familien.

Wandel Eltern-Kind-Beziehung
Wie bereits in der Einleitung angesprochen, hat sich die Eltern-Kind-Beziehung im Laufe der
Zeit verändert. Besonders der neue Status des Kindes in einer Familie scheint uns sehr
relevant, um die vorgenommenen Gesetzesänderungen zu verstehen.
Ein Auslöser des Wertewandels der Kinder war die demographische Veränderung, welche
aufzeigt, dass die Einführung der AHV in der Schweiz im Jahre 1948, eine Sicherstellung im
Rentenalter garantierte. Diese Sicherstellung führte dazu, dass die durchschnittliche
Kinderzahlen einer Familie schrumpften, da Kinder zuvor als Existenzsicherung im Alter der
Eltern dienten. Durch den demographischen Wandel wurde den Kindern ein neuer Wert
zugeschrieben (Rösler, 2015, S. 64). Doch auch die hohe Scheidungsraten in der Schweiz,
welche den Bedeutungsverlust der Ehe beweisen, führten dazu, dass das Kind als einzige
dauerhaft und unauflösbare Beziehung betrachtet wird (Rusch, 2009, S. 25). Es lässt sich
eine allgemeine Entwicklung in der Eltern-Kind-Beziehung erkennen. Einerseits in einer
wachsenden Kindorientierung und -zentrierung (S. 25), andererseits wird dem Kind ein
höherer psychologisch-emotionalen Wert beigemessen und so wird es auch anders
wahrgenommen. Das heisst, die Kontrolle hat sich verringert und gleichzeitig gab es eine
Verstärkung von Emotionalität und Kommunikation. Sprich, das Kind wird nicht nur anders
wahrgenommen, sondern auch anders behandelt. Dies spiegelt sich auch in der
Familienforschung seit den 1990er Jahren wieder, welche die individuellen Rechte und
Bedürfnisse des Kindes betont. Das Kind wird nun als Akteur in eigener Sache
konzeptualisiert. Daher verändert sich auch die Erziehung in der Familie (Rösler, 2015, S.
63). Kinder werden zur Selbstständigkeit erzogen, erhalten mehr Handlungs- und
Entscheidungsfreiraum und der Begriff der Freizeitgestaltung scheint durch die emotionale
Wertung der Eltern-Kind-Beziehung an Bedeutung gewonnen zu haben (Rusch, 2009, S.
25). Die Erziehung wird nunmehr als Koproduktion von Eltern und Kindern verstanden. Der
Wandel in der Wahrnehmung von Kindern hat sich ausserdem in veränderten familienrechtlichen
Regelungen gezeigt. Diese Regelungen orientieren sich an einer neuen
Beziehungsdefinition, nämlich dem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Eltern und
Kindern (Rösler, 2015, S. 64).
Während der Familiengestaltung oder -umgestaltung werden die Selbst-, Sozial-, und
Weltverhältnisse von jedem Individuum berücksichtigt (Eutheneuer, Uhlendorff, zit. nach
Koller, 2012). Die verstärkte emotionale Bedeutung von Kindern und die Veränderungen der
Geschlechterrollen führten zu einem Wandel interfamiliärer Strukturen. (Eutheneuer,
Uhlendorff, zit. nach Wissenschaftlicher Beirat, 2007, S. 724).
Eine regelmäßige Neudefinierung und alltägliche Herstellung von Familie wird “doing family”
genannt. Karin Jurczyk, deutsche Familiensoziologin, beschreibt die moderne Familie als ein
wandelbares System, dass so definiert werden kann, damit ein soziales Zusammenleben für
alle Beteiligten ermöglicht wird (Steinbach, 2014, S. 117).

Auswirkungen der veränderten Eltern-Kind-Beziehung
Man weiss heute, dass sich die Qualität der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern
generell verbessert hat. Dies liegt mitunter daran, dass die Kinder aufgrund ihres
Wertewandels nicht mehr mit Gehorsam und Unterordnung erzogen werden. Die Kinder
werden dazu erzogen selbstständig zu sein, wobei ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Durch diese neuen Erziehungsstile wird weniger bis gar keine Gewalt angewendet, was die
Qualität der Beziehung zwischen Eltern und Kind verbessert (Bendel, 2015, S. 90).
Umfragen und Studien zeigten, dass viele Eltern behaupten mit ihren Kindern eine stärkere
partnerschaftliche Beziehung zu haben, als sie mit ihren Eltern gehabt haben. Viele Kinder
orientieren sich für persönliche Beratung an die Eltern, besonders Mädchen. Ausserdem
werden Kinder oft in wichtige Entscheidungen, welche die ganze Familie betrifft, mit
einbezogen (Peuckert, 2008, S. 157). Das Erziehungsverhältnis ist also zu einem
Beziehungsverhältnis geworden (S. 160). Doch diese emotionale Bindung entsteht erst
durch andauernden und engen Kontakt zwischen Kind und Eltern, was bestätigt, dass auch
andere Personen als die leiblichen Eltern die Fürsorge eines Kindes übernehmen können
(Jungbauer, 2009, S. 42).
Bei Vorstellungen von Familie sowie beim Reden über die Familie schwebt auch gleichzeitig
immer eine Vorstellung der zugehörigen Konstellation von Familienmitgliedern mit. Gemäss
Bauer und Wiezorek ist die Familie durch eine massgebliche Ausrichtung auf die
Sicherstellung der Sorge um das Kind gekennzeichnet (2017, S. 80). Die Sorge um das Kind
hat durch den soziologischen Wandel eine höhere Bedeutung erhalten, somit wurden auch
neue Massstäbe oder Merkmale für die Familie gesetzt. Der Rahmen, in dem man als
normal angesehen wird, hat sich deutlich verengt. Eine der zentralen Thesen von Bauer und
Wiezorek ist, dass die Zielrichtung einer solchen Verkleinerung des Normalbereichs stets im
Bereich der Sorge um das Kind liegt, die damit eine zwar implizite, aber dennoch zentrale
und wirkmächtige Merkmalsdimension von Familienbildern darstellt (2017, S. 80). Somit
gehen anormale Merkmale einher mit einem als immer grösser werdend wahrgenommenen
Risiko für das kindliche Aufwachsen, welches sich im Familienbild manifestiert. Dies macht
wiederum das Eingreifen von Institutionen wahrscheinlicher (Bauer & Wiezorek, 2017, S.
80).
Zudem kann durch das Verharren in veralteten Leitbildern, wie dem bürgerlichen
Familienideal, bei gleichzeitig veränderter sozialer Realität zu individuellen Belastungen, bis
hin zu psychischen und gesundheitlichen Störungen führen. Daher wäre es von grosser
Bedeutung den Familien in den unterschiedlichen Lebenslagen entsprechende
Orientierungshilfen in ihrem konkreten Alltag zu bieten. Aus diesem Grund müsste es heute
entsprechend der gesellschaftlichen Struktur, der familienphasenspezifischen
Veränderungen und ebenso wegen der heutigen Vielfalt von Lebensstilen und sozialen
Milieus eine Pluralität von Familienidealen bzw. -leitbildern geben (Krüger et al., 2013, S.
33).

Auswirkungen auf die Rechtslage des Kindes
Kinder haben heute einen anderen Stellenwert in der Familie wobei besonders Emotionalität,
Selbstständigkeit, Verantwortung und Engagement sowie eine gute Erziehung in der Eltern-
Kind-Beziehung im Vordergrund steht. Während die Ehe sowie die geschlechtliche
Rollenverteilung an Bedeutsamkeit verloren haben, stieg die emotionale Wertung des
Kindes. Dies begründet die Revidierung des Gesetzes von 1978, welches eheliche und
nichteheliche Kinder gleichstellte.
Die hohe Bedeutung des Kindeswohls und der Statuswandel der Kinder führten dazu, dass
Kinder bei einem Rechtsverfahren angehört werden, damit eine Verfälschung der Situation
aus elterlicher Perspektive vermieden werden kann. Folglich gelten Kinder heute als ein
selbstständiges Rechtssubjekt.
Neben den Rechten des Kindes gibt es seit 2000 auch elterliche Verpflichtungen zum Schutz
und zur Förderungen der Kinder. Die Eltern sind heute nicht nur verpflichtet, dass die Kinder
ernährt und versorgt werden oder gesund sind, sondern dass sie Schutz, Liebe, Zuwendung
und stabile Bindung erhalten, ganz im Sinne des Kindeswohls.
Wenn die Eltern diesen Aufgaben nicht nachkommen, ist durch die neue Gesetzgebung der
Staat in der Pflicht, diese zu übernehmen. Diese Pflicht wird seit dem Jahr 2013 durch die
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgeübt. Mit den Massnahmen gemäss
den Artikeln Artikeln 307 bis 312 des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) werden bei
Gefährdungen des Kindeswohls interveniert.
Diese Eingriffe in die Familie sind aber auch mit Schwierigkeiten verbunden. Zumal der
Begriff Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff darstellt und somit auch wieder an
Vorstellungen geknüpft ist. Je nachdem wie der Begriff ausgelegt wird, wird eine Handlung
begründet. Dies kann aber auch als positiver Aspekt angesehen werden.
Erstaunlich ist, dass die Orientierung am Kindeswohl, was heute als selbstverständlich gilt,
eigentlich erst spät eingeführt wurde. Gerade durch diese heutige Selbstverständlichkeit ist
es mittlerweile aber auch verwunderlich, dass das Kindsrecht in den letzten Jahren nicht
bereits erneut angepasst wurde, da Erkenntnis, dass die elterlichen Bedürfnisse im Gesetz
vernachlässigt werden, bereits vorliegt. An dieser Stelle möchten wir den aktuellen Diskurs
über den kurzen Mutter- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz erwähnen, sowie die
mangelnden Kinderbetreuungsplätze, mittels denen sich Eltern, vor allem Alleinerziehende,
neben der finanziellen Sicherung, beruflich verwirklichen können.




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